Rechtsanwalt seit 1984 und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beruflicher Werdegang
Studium in Münster und Lausanne/Genf mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht:
RA Pellengahr ist seit 1984 tätig auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.
Er ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte
• Allgemeines Wirtschaftsrecht
• Arbeitsrecht
• Arbeitsverträge
• Kündigungsschutz
• Entlassungen
• Umstrukturierungen
• Unternehmenssanierungen
• Outsourcing
• Betriebsvereinbarungen einschließlich
Interessenausgleich und Sozialplänen
• Haustarifverträge
• Kurzarbeit
• Wettbewerbsverbote
• alle weiteren gerichtlichen und
außergerichtlichen
arbeitsrechtlichen Problemstellungen
• Beratung von Managern in Krisen und beim
Ausscheiden aus Führungspositionen,
Coaching
• Beratung von Gesellschaftern und
Aufsichtsgremien
• Beendigung von Vorstandsverträgen und
Geschäftsführerverträgen,
Unternehmenskäufe/
-verkäufe, Abspaltungen usw.
• due diligence
• Unternehmenskaufverträge
• Verhandlungsführung
• Vertragsgestaltung
• nachvertragliche Garantie- und Gewährleistungsfragen
• Handelsrecht
• Werkvertragsrecht einschließlich Baurecht